Hier geht es zum 1. Rechtshilfe-Service des Hanf-Instituts: T.H.C.
Praxistipps:
Fahren Sie nicht in den ersten 3 Stunden nach dem Konsum von Cannabis.
- Verweigern Sie Harntests, weil sie nichts über die akute Fahrfähigkeit aussagen.
- Die Polizei kann Sie nur zur Abgabe einer Blutprobe zwingen, in der Cannabis-Konsum wesentlich kürzer nachweisbar ist.
- Sie sind nicht verpflichtet, der Einladung der Suchthilfe, wo man Sie zu einem Harntest drängen wird, zu folgen. Dadurch könnten Sie sich selbst belasten. Beraten Sie sich umgehend mit Ihrem Rechtsvertreter!
Cannabis & Führerschein:
Gelegentlicher Hanfkonsum ist kein Grund für eine Führerscheinabnahme in Österreich. Der Führerschein kann nur wegen CannabisKonsum beim Autofahren entzogen werden. In Österreich bestätigen mittlerweile mehrere letztinstanzliche Urteile des Verwaltungsgerichtshofs seit 1999, dass Cannabiskonsum bzw. der Erwerb oder Handel damit keinen Grund darstellen, auf mangelnde Verkehrzuverlässigkeit zu erkennen.
- Entscheidungen des österreichischen VwGh (Verwaltungsgerichtshof) zu Cannabis und Führerschein
- Die totgeschwiegene Studie des deutschen Bundesanstalt für Strassenwesen:
Cannabis und Verkehrssicherheit (PDF)
Endlich gibt es diese bisher nur in Printform vorliegende Studie zum Download. Die Untersuchung aus dem Jahr 2006 zeigt mit deutscher Gründlichkeit, dass der Ansatz der Politik bestenfalls hysterisch ist. - Gutachten der Staatsanwaltschaft Lübeck über einen Vergleich von Cannabis und Alkohol (PDF)
Auffälligster Unterschied: Es werden keine Verbrechen unter ausschliesslichem Cannabis-Konsum begangen. - Dieses Buch enthält auch ein langes Kapitel zur Situation in Österreich:
Nachweisbarkeit:
Solange ist THC in den verschiedenen Körperflüssigkeiten nachweisbar.
Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Zeiträume bei intensivem Cannabis-Konsum nur als Richtwerte zu betrachten sind.
THC-Harnteststreifen sind in jeder Apotheke erhältlich. In Österreich werden Harntests mit einem Wert von weniger als 50 Nanogramm/mL Harn als negativ bewertet.